Was ist Titelmissbrauch?
Titelmissbrauch – insbesondere im Zusammenhang mit akademischen Graden wie dem Doktortitel oder Ehrendoktorwürden – ist ein sensibles Thema, das in der Öffentlichkeit immer wieder für Diskussionen sorgt. Der Missbrauch solcher Titel betrifft nicht nur die rechtliche Dimension, sondern wirft auch ethische und gesellschaftliche Fragen auf. Der Doktortitel genießt in Deutschland und anderen Ländern ein hohes Ansehen. Wer diesen Titel führt, wird mit einem besonderen Status in Verbindung gebracht – sei es im beruflichen Umfeld, in der Öffentlichkeit oder im akademischen Diskurs. Umso problematischer ist es, wenn dieser Titel unrechtmäßig getragen oder vorgetäuscht wird.
Unter Titelmissbrauch versteht man die unbefugte Führung akademischer Grade oder Titel, insbesondere solcher, die staatlich geschützt sind. In Deutschland ist der Titel „Doktor“ gesetzlich geschützt (§ 132a Strafgesetzbuch). Das bedeutet, nur wer diesen Titel ordnungsgemäß von einer anerkannten Hochschule erworben hat, darf ihn führen. Wer sich ohne die entsprechende Qualifikation „Dr.“ nennt, macht sich strafbar. Dies gilt auch für Ehrendoktorwürden (Dr. h. c.), die unter bestimmten Bedingungen zwar geführt werden dürfen, aber stets mit dem Hinweis auf ihre Ehrenhaftigkeit – also nicht als regulär erworbener akademischer Grad.
Ein klassisches Beispiel für Titelmissbrauch ist die Nutzung ausländischer Pseudouniversitäts-Titel. Einige Personen lassen sich beispielsweise von sogenannten Titelmühlen oder nicht akkreditierten Institutionen einen "Doktortitel" verleihen, der in Deutschland nicht anerkannt ist, und führen diesen dann, als hätten sie ihn an einer regulären Universität erworben. Bekannt wurde etwa der Fall eines Geschäftsmannes, der sich mit einem vermeintlichen Doktortitel aus der Dominikanischen Republik schmückte, obwohl diese "Universität" lediglich eine Briefkastenadresse war. In der Öffentlichkeit trat er über Jahre hinweg als „Dr.“ auf, ohne je eine wissenschaftliche Dissertation geschrieben zu haben. Klarheit verschafft hier immer eine Abfrage in der Anabin-Datenbank, in der Hochschulen geführt werden, sowie deren Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland.
Einen anderen Weg des Missbrauchs zeigt die unzulässige Führung eines Ehrendoktortitels ohne ausreichende Kennzeichnung. Der Ehrendoktortitel ist eine ehrenvolle Auszeichnung, die von Universitäten an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen wird, meist für gesellschaftliches Engagement oder Verdienste in einem bestimmten Bereich. Dieser Titel darf jedoch nur mit dem Zusatz „h. c.“ (honoris causa) geführt werden. Wer den Titel ohne diesen Zusatz nutzt oder ihn gar als regulären Doktorgrad ausgibt, begeht ebenfalls Titelmissbrauch.