Was ist eine Professur?
Eine Professur ist eine der höchsten akademischen Positionen an Hochschulen und Universitäten. Sie vereint wissenschaftliche Exzellenz, pädagogische Verantwortung und institutionelle Mitgestaltung. Professorinnen und Professoren sind ausgewiesene Expertinnen und Experten auf ihrem Fachgebiet. Ihre Tätigkeit umfasst nicht nur die Vermittlung von Wissen, sondern auch die kontinuierliche Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Disziplinen durch eigene Forschung.
Im deutschsprachigen Raum – insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz – gelten an die Berufung auf eine Professur hohe fachliche, wissenschaftliche und oft auch persönliche Anforderungen. Die weibliche Form „Professorin“ ist heute ebenso selbstverständlich wie „Professor“ und spiegelt die zunehmende Gleichstellung im akademischen Umfeld wider.
Kernaufgaben einer Professur
1. Lehre
Professoren sind verantwortlich für die Planung, Durchführung und Qualitätssicherung von Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminaren, Übungen und Praktika. Sie entwickeln eigenständig Curricula, betreuen Abschlussarbeiten und fördern das forschende Lernen.
2. Forschung
Ein zentrales Merkmal der Professur ist die wissenschaftliche Forschung. Professorinnen und Professoren publizieren regelmäßig in renommierten Fachzeitschriften, beantragen Drittmittel, leiten Forschungsprojekte und wirken an der nationalen und internationalen Wissensproduktion mit.
3. Beratung und Betreuung
Im Hochschulalltag stehen sie Studierenden und Promovierenden beratend zur Seite – sei es bei der Studiengestaltung, der Entwicklung akademischer Projekte oder der Karriereplanung. Auch die Betreuung von Dissertationen gehört zum Kernprofil.
4. Wissenschaftsmanagement und Gremienarbeit
Professoren übernehmen zudem häufig leitende Funktionen innerhalb ihrer Fakultäten oder Institute – etwa als Studiengangsleiter, Dekane oder Mitglieder von Berufungskommissionen und Senaten. Sie wirken somit an der strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen mit.
5. Qualifikationen und Zugangsvoraussetzungen
Der klassische Weg zur Professur führt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine Promotion und – im deutschsprachigen Raum – häufig über die Habilitation, die als Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Befähigung gilt. Alternativ werden zunehmend auch gleichwertige Leistungen im Rahmen von Juniorprofessuren oder außeruniversitärer Forschung anerkannt.
Unterschiedliche Arten von Professuren im Überblick
Die akademische Landschaft kennt eine Vielzahl unterschiedlicher Professuren, die sich hinsichtlich Funktion, Status und Aufgabenbereich zum Teil erheblich unterscheiden:
1. Ordentliche Professur (W3 / Universitätsprofessur)
Die ordentliche Professur ist die klassische, voll ausgestattete Professur mit umfangreicher Lehr-, Forschungs- und Gremienverantwortung. Sie ist meist unbefristet und mit dem höchsten akademischen Rang verbunden. Meist sind Universitätsprofessoren verbeamtet und lehren in Vollzeit.
2. Außerordentliche Professur
Diese Professur ist häufig mit geringerer Lehrverpflichtung verbunden oder an ein spezifisches Fachgebiet geknüpft. Sie wird in manchen Bundesländern als Übergangsform oder auf Lebenszeit vergeben, ohne die vollen Rechte einer ordentlichen Professur.
3. Juniorprofessur
Die Juniorprofessur ist eine auf Zeit angelegte Professur für Nachwuchswissenschaftler – meist nach der Promotion, aber noch vor der Habilitation. Sie ermöglicht selbstständige Forschung und Lehre und kann bei positiver Evaluation in eine Lebenszeitprofessur übergehen („Tenure Track“).
4. Vertretungsprofessur
Diese befristete Professur dient der vorübergehenden Vertretung einer unbesetzten oder vakanten Professur. Vertretungsprofessoren übernehmen typische Aufgaben einer Professur, sind jedoch formell nicht berufen.
5. Gastprofessur
Gastprofessoren werden zeitlich begrenzt – meist für ein Semester oder ein Jahr – an eine Hochschule eingeladen. Ziel ist der internationale oder interdisziplinäre Austausch sowie die Bereicherung des Lehrangebots durch anerkannte Fachleute auf ihrem Gebiet. Bei ausländischen Hochschulen wird häufig von "Visiting Professor" gesprochen.
6. Honorarprofessur
Eine Honorarprofessur wird an Personen verliehen, die sich durch langjährige, qualitativ herausragende Lehre (oft nebenberuflich) an einer Hochschule verdient gemacht haben – meist aus der Praxis, etwa aus Wirtschaft, Recht oder Kultur. Der Titel ist eine ehrenvolle Auszeichnung für fachlichen Beitrag, ohne ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu begründen und mit geringerem Aufwand verbunden ist.
7. Ehrenprofessur / Professor honoris causa (Prof. h.c.)
Die Ehrenprofessur ist eine symbolische Auszeichnung, die für besondere Verdienste um Wissenschaft, Bildung, Gesellschaft oder Kultur verliehen wird. Sie ist nicht mit einem Dienstverhältnis verbunden und unterscheidet sich damit klar von allen regulären oder an Lehre gebundenen Professuren. Die Führung dieses Titels ist in vielen Ländern – insbesondere in Deutschland – nur mit Angabe der verleihenden Institution zulässig (z. B. „Prof. h.c. (Universität XYZ)“).
Rechtlicher Rahmen: Anerkennung und Führung akademischer Titel
In Deutschland spielt die offizielle Anerkennung international verliehener akademischer Titel eine zentrale Rolle. Die Anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bietet hierfür eine verbindliche Orientierung. Sie informiert über:
den Anerkennungsstatus ausländischer Hochschulen (z. B. H+),
die Vergleichbarkeit von Abschlüssen mit dem deutschen Bildungssystem,
sowie die rechtlichen Voraussetzungen zur Titelführung im Inland.