Zum Hauptinhalt springen

Was ist eine Gastprofessur?

Eine Gastprofessur ist eine zeitlich befristete Professur, die einem externen Wissenschaftler oder einer externen Wissenschaftlerin an einer Hochschule für einen bestimmten Zeitraum verliehen wird – meist für ein oder zwei Semester, manchmal auch für einige Jahre.

Eine Gastprofessur unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von einer regulären Professur. Während eine ordentliche oder reguläre Professur in der Regel eine dauerhafte, unbefristete Anstellung an einer Hochschule oder Universität darstellt, handelt es sich bei einer Gastprofessur um eine zeitlich befristete Einladung einer Hochschule an eine externe Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler.

Gastprofessoren sind meist an einer anderen akademischen Institution angestellt – häufig sogar im Ausland – und werden aufgrund ihrer besonderen Expertise, ihres wissenschaftlichen Rufs oder zur Förderung internationaler Kooperationen eingeladen. Ihre Aufgaben bestehen typischerweise darin, Lehrveranstaltungen anzubieten, sich an der Forschung zu beteiligen und den wissenschaftlichen Austausch zu bereichern.

Im Gegensatz zu regulären Professuren ist eine Gastprofessur nicht mit einer strukturellen Einbindung in die Hochschule verbunden, also weder mit der dauerhaften Übernahme administrativer Aufgaben noch mit der Betreuung von Abschlussarbeiten oder langfristigen Forschungsprojekten. Auch in berufungsrechtlicher Hinsicht ist die Gastprofessur eine formlose Position: Sie ist nicht das Ergebnis eines aufwendigen Berufungsverfahrens, sondern basiert auf einer direkten Einladung der Hochschule.

Ein weiterer entscheidender Unterschied liegt in der Titelführung: Während der Titel "Professor" im Rahmen einer regulären Professur dauerhaft geführt werden darf, ist die Bezeichnung "Gastprofessor" ausschließlich auf die Dauer der Tätigkeit an der jeweiligen Hochschule beschränkt. Nach Ablauf der Gastprofessur darf dieser Titel in der Regel nicht mehr geführt werden.

Weiterführende Urteile zur Gastprofessur finden Sie hier.