Kann man einen Ehrendoktor (Dr. h.c.) kaufen?
Nein – einen Ehrendoktortitel oder gar einen regulären Doktortitel zu „kaufen“, ist bei seriösen, akkreditierten Hochschulen und Universitäten weltweit nicht möglich. Bei uns auch nicht. Ein solcher Erwerb würde nicht nur gegen die ethischen Grundsätze der Wissenschaft verstoßen, sondern auch gegen die Prinzipien der akademischen Integrität. Des weiteren dürfen gekaufte Doktortitel, auch diese, die gegen eine "Spende" verliehen wurden, gemäß der geltenden Gesetze der Bundesländer, nicht geführt werden.
Die Verleihung des Ehrendoktors – in der lateinischen Form als Doktor honoris causa (Dr. h.c.) bezeichnet – ist eine der höchsten Auszeichnungen, die eine wissenschaftliche Einrichtung zu vergeben hat. Sie erfolgt nicht aufgrund finanzieller Leistungen, sondern ausschließlich in Anerkennung herausragender Verdienste in Wissenschaft, Kultur, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft oder im humanitären Bereich.
Kriterien und Verfahren für die Verleihung eines Dr. h.c.
Die Entscheidung, einen Ehrendoktor zu verleihen, erfolgt auf Grundlage eines strengen Auswahlverfahrens. Dies beinhaltet typischerweise:
Eine ausführliche Begründung der Verleihung mit Bezug auf konkrete Verdienste,
die Prüfung durch zuständige akademische Gremien oder Fakultätsräte,
sowie die formale Zustimmung durch die Leitung der Hochschule oder des Senats.
Der Titel ist somit Ausdruck höchster Wertschätzung einer Institution gegenüber der geehrten Person – nicht aber ein akademischer Abschluss im klassischen Sinn.
Gekaufte Titel: rechtlich, moralisch und gesellschaftlich problematisch
Die Vorstellung, einen Ehrendoktor durch Zahlung eines Geldbetrags zu „erwerben“, widerspricht dem Grundverständnis akademischer Anerkennung. In Deutschland ist das Führen eines unrechtmäßig erworbenen Doktortitels nicht nur unzulässig, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:
Gemäß § 132a StGB („Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“) macht sich strafbar, wer einen akademischen Titel unbefugt führt.
Zudem ist es nach Landeshochschulgesetzen – etwa § 69 Hochschulgesetz NRW – untersagt, nicht genehmigte oder irreführende Grade zu verwenden.
Das betrifft insbesondere „gekaufte“ Doktortitel aus dem Ausland, die nicht den Kriterien der Anerkennung im deutschen Bildungssystem entsprechen.
Anerkennung von ausländischen Ehrentiteln: Anabin-Datenbank als Maßstab
Um die Rechtmäßigkeit eines ausländischen Doktortitels zu überprüfen, dient in Deutschland unter anderem die Anabin-Datenbank, herausgegeben von der Kultusministerkonferenz. Diese listet Hochschulen weltweit und bewertet sie im Hinblick auf ihre Anerkennungsfähigkeit.
Insbesondere ausländisch verliehene Ehrengrade sollten in Deutschland rechtssicher geführt werden.